Dienstleistungen: Abrechnung

 

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Um Anreize für ein energiesparendes Nutzerverhalten bei der Beheizung von Wohnraum und der

Bereitung von Warmwasser zu schaffen wurde 1981 auf Grundlage des Energieeinsparungsgesetzes

die Heizkostenverordnung erlassen.

 

Gegenstand der Heizkostenverordnung ist die Verpflichtung zur Erfassung des Energieverbrauchs und die entsprechende Verteilung der Kosten.

 

Gerne unterstützen wir Sie bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durch die Erstellung einer rechtssicheren Abrechnung für Ihr Objekt durch unser geschultes Personal.

 

 

Und so einfach geht’s:

Sie erhalten von uns, am Ende des Abrechnungszeitraumes die Kostenaufstellung und Nutzerliste für Ihre Liegenschaft. Hier tragen Sie die innerhalb des Abrechnungsjahres angefallenen Kosten ein.

Auf der Nutzerliste korrigieren Sie die Ein- und Auszüge Ihrer Mieter und geben uns ggf. die geleisteten Vorauszahlungen mit an.

Anschließend senden Sie uns das ausgefüllte Formular per Post, Fax oder E-Mail zu. Wir erstellen dann unter Berücksichtigung der von uns abgelesenen Verbrauchswerte die Heizkostenabrechnung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Kostenaufstellung.

 

 

Musterabrechnung (PDF-Download folgt in Kürze!)